CEN Standard EN16325: Keine kurzfristigen Auswirkungen auf den internationalen Handel
Internationaler Handel
Im Rahmen des letzten Meetings der CEN-Arbeitsgruppe Mitte September 2024 wurde über die geplanten Exportbeschränkungen in der neuen Version des Standards EN16325 diskutiert. Demnach wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, Herkunftsnachweise (GOs) an Nicht-GO-Register, wie z. B. das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (dena), zu transferieren.
Diese Anpassungen werden jedoch vorerst keine direkten Auswirkungen auf den Handel mit internationalen Herkunftsnachweisen haben: Zum einen steht der formelle Beschluss des Standards EN16325 noch aus, zum anderen wird es eine Übergangsfrist geben, die festlegen wird, bis wann die Herkunftsnachweisregister der jeweiligen Länder den Standard umsetzen müssen - wobei die genauen Fristen derzeit noch nicht festgelegt sind.
Gleichzeitig wird, unter anderen von ERGAR, intensiv an einer langfristigen Strategie gearbeitet, um sicherzustellen, dass Transfers zwischen GO-Registern und Nicht-GO-Registern auch in Zukunft möglich bleiben und der Markt beim Handel mit internationalen Biomethanmengen nicht beeinträchtigt wird.
Für Deutschland kommt noch hinzu, dass der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes (UBA) frühestens für das Jahr 2026 erwartet wird. Das UBA stellt hierzu klar, dass wie bisher internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der dena standardisiert dokumentiert werden und es demnach aktuell keine Änderungen an diesem Vorgehen gibt.
Hintergrund CEN Standard EN16325
Der CEN Standard 16325 ist eine Norm des Europäischen Komitees für Normung (CEN), die sich auf die Herkunftsnachweise für Energie aus erneuerbaren Quellen bezieht. Ursprünglich konzentrierte er sich auf Strom, wird aber nun auf Gas, Wasserstoff sowie Wärme und Kälte ausgeweitet. Die Aktualisierung des Standards erfolgt, um die Anforderungen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) 2018/2001/EU zu erfüllen. Mit der Erweiterung des Standards sollen nicht nur erneuerbare Stromquellen, sondern auch gasförmige Energieträger wie Biomethan sowie Wasserstoff und thermische Energie abgedeckt werden. Ziel ist es, ein einheitliches und verlässliches System in ganz Europa zu schaffen.