Worum es bei den Förderprüfungen geht
Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ vereint Programme zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wirtschaft, um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Der Bundesrechnungshof fordert regelmäßige Überprüfungen, um die rechtmäßige Verwendung der Mittel sicherzustellen.
Mit dem Start der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) zum 1. Januar 2019 wurden verschiedene Förderprogramme des heutigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Bereich der Energieeffizienz vereint.
Mit der Bundesförderung soll die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 durch Investitionen der Wirtschaft gesteigert werden. Zudem sollen der Anteil erneuerbarer Energien an der Prozesswärmebereitstellung ausgebaut und die deutsche Wirtschaft bei der Umsetzung ihrer Dekarbonisierungsstrategie unterstützt werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist im Rahmen der EEW als durchführende Institution für die Förderung durch Zuschüsse verantwortlich, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Vergabe von zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschuss. Für den Förderwettbewerb und das Fördermodul 5 zu Transformationsplänen ist die VDI/VDE-IT Innovation + Technik GmbH zuständig.
Der Auftrag zur Koordinierung der Prüfungen umfasst folgende Module des Förderprogramms:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
Mehr Informationen zu den Inhalten der Förderprüfungen EEW erhalten Sie hier.
Weitere Informationen zur Bundesförderung EEW finden Sie auf dieser Übersichtsseite.