
Worum es bei den Förderprüfungen geht
Die „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ vereint Programme zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wirtschaft, um die Klimaziele bis 2045 zu erreichen. Der Bundesrechnungshof fordert regelmäßige Überprüfungen, um die rechtmäßige Verwendung der Mittel sicherzustellen.
Mit dem Start der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) zum 1. Januar 2019 wurden verschiedene Förderprogramme des heutigen Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Bereich der Energieeffizienz vereint.
Mit der Bundesförderung soll die Energie- und Ressourceneffizienz im Hinblick auf das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 durch Investitionen der Wirtschaft gesteigert werden. Zudem sollen der Anteil erneuerbarer Energien an der Prozesswärmebereitstellung ausgebaut und die deutsche Wirtschaft bei der Umsetzung ihrer Dekarbonisierungsstrategie unterstützt werden.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist im Rahmen der EEW als durchführende Institution für die Förderung durch Zuschüsse verantwortlich, die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Vergabe von zinsverbilligten Krediten mit Tilgungszuschuss. Für den Förderwettbewerb und das Fördermodul 5 zu Transformationsplänen ist die VDI/VDE-IT Innovation + Technik GmbH zuständig.

Um eine rechtmäßige Verwendung der ausgeschütteten Mittel sicherzustellen, fordert der Bundesrechnungshof die Durchführung anlassunabhängiger Überprüfungen vor Ort. Die zu prüfenden Anlagen bzw. Maßnahmen werden in einer zufallsbasierten Stichprobe ermittelt. Mit den Förderprüfungen EEW soll festgestellt werden, ob die Vorhaben entsprechend den jeweils geltenden Förderbedingungen umgesetzt wurden.
Mehr zu den Zielen der Förderprüfungen finden Sie hier.
Die Förderprüfungen starteten im Jahr 2024. Pro Jahr werden im Rahmen des EEW-Programms Fördermittel in Höhe von etwa 1,2 Milliarden Euro an Unternehmen vergeben. Das große Interesse der Wirtschaft an der Bundesförderung EEW belegen auch die etwa 14.000 Anträge pro Jahr.
Mit der Koordinierung und Steuerung der Förderprüfungen EEW hat das BMWE die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) beauftragt. Bei der Umsetzung der Förderprüfungen in den Unternehmen arbeitet die dena mit den Partnern TÜV Rheinland Industrie Service GmbH und DEKRA Assurance Services GmbH zusammen. Diese führen die Prüfungen nach einem standardisierten Verfahren in allen Regionen Deutschlands durch.
Der Auftrag zur Koordinierung der Prüfungen umfasst folgende Module des Förderprogramms:
- Modul 1: Querschnittstechnologien
- Modul 2: Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien
- Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagement-Software
- Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
- Modul 6: Elektrifizierung von Kleinen Unternehmen
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