Dokumentierung einer bilanziellen Teilung als nachweisrelevante Bemerkung
Wenn im Rahmen der Massenbilanzierung eine bilanzielle Teilung von Biomethanmengen vor der Einbuchung im dena Biogasregister erfolgt und im Auditbericht dokumentiert ist, empfehlen wir im entsprechenden BAD eine nachweisrelevante Bemerkung zu hinterlegen, die auf diese bilanzielle Teilung hinweist (z. B. „Die Mengen wurden bilanziell nach Einsatzstoffen geteilt.“).
Dies dient der Dokumentation gemäß § 44b Abs. 5 EEG 2023, wonach die bilanzielle Teilung in einsatzstoffbezogene Teilmengen sowie die Zuordnung der eingesetzten Einsatzstoffe im Rahmen der Massenbilanzierung zu dokumentieren ist.
Erfolgt die bilanzielle Teilung innerhalb des dena Biogasregisters, wird dies wie bisher standardisiert dokumentiert und auf dem Biogasregisterauszug ausgegeben.
Fehlt diese nachweisrelevante Bemerkung in einem bereits grüngestellten BAD, ist eine Nachtragung der Information in einem zusätzlichen BAD für diese Menge möglich.