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Aufruf gegen den Förderstopp: Energetische Stadtsanierung – Quartiersansätze als zentrale Handlungsebene stärken

Sowohl der Koalitionsvertrag der Bundesregierung als auch aktuelle Stellungnahmen des Bundesrates betonen die Bedeutung von Quartierslösungen für die Wärmewende. Der Bundesrat fordert explizit, nicht nur Einzelgebäude, sondern ganze Quartiere in den Blick zu nehmen, um die Klimaziele im  
Gebäudesektor zu erreichen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, Quartieransätze zu stärken. Mithilfe des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) können planungsverantwortliche Stellen in Wärmeplänen Teilgebiete mit erhöhtem Energieeinsparpotenzial ausweisen, und damit eine Grundlage bieten, die Eignung als Städtebauliches Sanierungsgebiet zu überprüfen.  

Mit dem Wegfall der KfW-432-Förderung fehlt ein praktischer Mechanismus zur Umsetzung auf  
Quartiersebene und zur Koordinierung von Einzelmaßnahmen vor Ort.  

  • Die Städtebauförderung bleibt zwar flexibel bestehen, doch die Integration energetischer Frage-stellungen überfordert oft kommunale Kapazitäten. Das integrierte energetische Quartierskonzept verknüpft als zentrales Instrument Strategie und räumliche Umsetzung. Durch die  
    Auseinandersetzung mit Flächen, Gebäuden sowie Akteurinnen und Akteuren entstehen realistische Umsetzungspfade, wie Leipzig, Chemnitz und Lübeck zeigen.  

  • Die neuen Bedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab dem 21. Juli 2026 werden die Sanierungsdynamik weiter verlangsamen, insbesondere bei Unsicherheiten über die richtige Vorgehensweise. Quartiersansätze können hier Abhilfe schaffen, indem sie Investitionsentscheidungen und Skaleneffekte nutzen. Gleichzeitig helfen sie, soziale Härten zu vermeiden,  
    indem sie Mietsteigerungen begrenzen und Fördermittel gezielt einsetzen. 

In den meisten Kommunen fehlt eine Person, die energetische Themen bündelt, Eigentümerinnen und Eigentümer berät und Sanierungen initiiert. Zwar ermöglicht die Städtebauförderung ein Quartiersmanagement, doch die Stundenkontingente sind knapp und eine energetische Beratung ist oft nicht vorgesehen. Ohne diese Kompetenz bleiben Gebietseinteilungen einer Kommunalen Wärmeplanung (KWP) theoretisch, da die Schnittstellenkompetenz entscheidend ist.  Das Programm stößt nicht nur Quartierssanierungen an, sondern auf lange Sicht auch Pilotprojekte und Folgeinvestitionen. Um die Umsetzung zu beschleunigen, sind Mechanismen erforderlich, die Eigentümerinnen und Eigentümer beraten, Sanierungsmanagerinnen und Sanierungsmanager unterstützen sowie Schnittstellen zu Wärmeplanung, BEG und Städtebauförderung herstellen. Die Finanzierung könnte über eine erweiterte Städtebauförderung, neue Förderprogramme oder kommunale Eigenmittel erfolgen. Quartiersansätze müssen technische, infrastrukturelle und gestalterische Weichen stellen, beispielsweise den schrittweisen Rückbau von Gasnetzen und deren Ersatz durch Wärmenetze oder dezentrale Lösungen. Diese Prozesse sollten von einer Sanierungsmanagerin oder einem Sanierungsmanager begleitet und mit lokalen Akteurinnen und Akteuren koordiniert werden. 

Das WPG kann dabei als Hebel dienen. Gebiete mit Prüfungspotenzial für Wärmenetze oder mit Sanierungspotenzial sollten prioritär mit Quartiersansätzen bedient werden, unterstützt durch eine Servicestelle. In Sanierungsgebieten nach Baugesetzbuch (BauGB) sollten automatisch Mittel für die Quartierskoordination fließen, ähnlich wie bei der Städtebauförderung, jedoch mit energetischem Schwerpunkt. 

Die politische Einigkeit ist da, die Instrumente (WPG, Städtebauförderung, BEG, BEW) existieren, doch es fehlt an der Umsetzungsebene. Um die Lücke durch den Stopp des KfW-Programms 432 zu schließen und die Wärmewende im Gebäudebestand voranzubringen, braucht es: 

  • Eine finanzierte Servicestelle mit energetischem Know-how im Quartier. 

  • Mehr Personalkosten in der Städtebauförderung für Sanierungsmanagerinnen und Sanierungsmanager bzw. Stärkung der Fachkompetenz für Fragen der Energiewende, insbesondere in Gebieten mit hohem energetischen Sanierungspotenzial. 

  • Anknüpfung an Wärmeplanung und Städtebaurecht, um Synergien zu nutzen und Prozesse zu beschleunigen. 

  • Bessere Koordination der Instrumente (Wärmeplanung, Städtebauförderung, BEW und weitere) und einen Bund-Länder-Dialog, um das Zusammenwirken für die Umsetzung der Wärmewende zu verbessern. 

  • Förderung von 100 Servicestellen zur Erprobung der koordinierten Nutzung bestehender Instrumente und anschließende Evaluation der Maßnahmen. 

Die Koordination und Harmonisierung bestehender Instrumente kann Quartiersansätze stärken und die Wirksamkeit der Wärmeplanung sowie der Städtebauförderung im Hinblick auf die Wärmewende erhöhen. Mit dem Fortschreiten der Wärmeplanung und der sich daraus ergebenden Maßnahmen müssen die noch fehlenden Mechanismen schnell geschaffen werden, um die bereits vorhandenen Rahmenbedingungen optimal zu nutzen.  

Nur ein sehr kleiner Betrag (80-100 Mio. €/a) im Vergleich zu anderen Fördermitteln aus dem KTF würde ausreichen, um das Programm neu zu starten und den Kommunen nachhaltig beim Umbau zu helfen. Dabei könnten aus 1 Euro Bundesmittel bis zu 630 Euro energetische Investitionen im Quartier initiiert werden. 

Der Aufruf wird unterstützt durch

Berliner Energieagentur GmbH, Bündnis Bürgerenergie e.V., Bundesarchitektenkammer – Bundesgemeinschaft der Architektenkammern, Körperschaften des Öffentlichen Rechts e.V., Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e. V., Deutscher Verband für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V., Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) e.V., DENEFF EDL HUB gGmbH, Bremer Energie-Konsens GmbH, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V., Landesenergieagentur Hessen GmbH, KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH, KEAN Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH, Klima-Bündnis e.V., Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH, Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH, NRW.Energy4Climate GmbH, Energie- und Klimaschutzagentur Rheinland-Pfalz GmbH, Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH, Thüringer Energie- und GreenTech-Agentur GmbH  und ZEBAU – Zentrum für Energie, Bauen, Architektur und Umwelt GmbH