
Die Bundesregierung hat Ende des Jahres 2022 die Gesetze zur Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremse sowie der Abschöpfung von Übergewinnen von Anlagenbetreibern nicht preissetzender Kraftwerke beschlossen (EWPBG/StromPBG). Die Energieversorger müssen ihre Kundinnen und Kunden über die Entlastungsbeiträge, die auch rückwirkend ab Anfang 2023 gewährt werden, informieren. Betroffene Anlagenbetreiber müssen Angaben zu ihren erzielten Strompreisen machen, damit die Höhe der Zufallsgewinne ermittelt werden kann. Sowohl Endverbraucherinnen und -verbraucher als auch Anlagenbetreiber brauchen hierzu verlässliche Auskünfte. Die Instrumente zur Entlastung und Abschöpfung müssen erläutert werden.
Seit dem 1.3.2023 betreut die dena im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) eine Hotline zur Erdgas-, Wärme- und Strompreisbremse sowie zur Abschöpfung von Übergewinnen. Die Hotline richtet sich an Privathaushalte, Unternehmen und weitere Abnehmer, die von den Preisbremsen profitieren. Auch die Anlagenbetreiber im Strombereich, deren Gewinne teilweise abgeschöpft werden, erhalten Unterstützung. Das Tool zur Berechnung der Überschusserlöse wird erläutert. Wissensmanagement und FAQ gewährleisten die fachgerechte Beantwortung der Fragen oder den Verweis an relevante Stellen. Juristische Beratung oder Unternehmensberatung findet nicht statt.
Durch die Hotline werden Verständnis und Akzeptanz für Preisbremsen und Abschöpfungsinstrument gefördert. Hilfesuchende können ihre Entlastung selbst zu bewerten oder die Selbsterklärung bei der Abschöpfung selbst vornehmen. Durch die Aufklärung werden beteiligte Stellen wie Energieversorger und Übertragungsnetzbetreiber von Nachfragen entlastet.
Die kostenfreie Telefonhotline zur Beratung über die Energiepreisbremsen steht von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 unter der Nummer 0800-78 88 900 zur Verfügung.
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