Projekt

dena-Stakeholder-Prozess: Höhere Auslastung des Stromnetzes

Maßnahmen-Katalog zur Senkung der Kosten für Netzengpassbewirtschaftung in den nächsten fünf Jahren.

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Das war die Herausforderung:

Netzengpässe sind eine große Herausforderung für Übertragungs- und Verteilnetzbetreiber. Insbesondere auf Übertragungsnetzebene hinkt der Netzausbau aus vielen Gründen dem Ausbau der erneuerbaren Energien hinterher. Daher werden auch in den nächsten Jahren häufiger Netzengpässe auftreten. Mit der erforderlichen Netzengpassbewirtschaftung (Redispatch, Einspeisemanagement, Netzreserve) sind hohe Kosten für die Gesellschaft verbunden. Diese Kosten haben sich im Vergleich zum Jahr 2013 etwa verfünffacht. Im Jahr 2015 betrugen sie rund 1,1 Mrd. Euro, im Jahr 2016 rund 850 Mio. Euro. Dabei haben auch die eingesetzten Energiemengen für Redispatch und Einspeisemanagement stark zugenommen.

Das haben wir getan:

Zusammen mit Übertragungsnetzbetreibern, Verteilnetzbetreibern, Herstellern von Netzbetriebsmitteln, der Bundesnetzagentur und Verbänden haben die Deutsche Energie-Agentur (dena) und das Büro für Energiewirtschaft und technische Planung (BET) auf Initiative des BMWi einen Maßnahmenkatalog entwickelt. Der Fokus lag auf der Identifizierung kurzfristig, d.h. bis zum Jahr 2023, realisierbarer Maßnahmen, welche die Kosten für die Netzengpassbewirtschaftung auf der Höchstspannungsebene in diesem Zeitraum spürbar senken.

Es wurden sieben Maßnahmen identifiziert. Hierzu gehören konkrete Umbau- und Verstärkungsmaßnahmen im Stromnetz sowie Prozessoptimierungen bei Netzplanung und Genehmigungsverfahren.

Das bringt das Ganze:

Das Einsparpotenzial bei Umsetzung des Maßnahmenkatalogs schätzen die Prozessbeteiligten auf rund 200 Mio. Euro jährlich, durch die vorgeschlagenen Baumaßnahmen und Redispatchoptimierungen. Ein zusätzliches Einsparpotenzial ist durch die Teilnahme auch kleinerer Erneuerbarer-Energien-Anlagen an der Netzengpassbewirtschaftung möglich. Dieses soll in Pilotprojekten weiter konkretisiert und verifiziert werden. Die Umsetzung der identifizierten Maßnahmen soll durch eine Fortführung des Prozesses begleitet und befördert werden. In halbjährlichen Terminen wird sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über Fortschritte bei den aufgeführten Maßnahmen und der Zusammenarbeit zwischen Übertragungsnetzbetreibern und Verteilnetzbetreibern berichten lassen.

Energiesysteme

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