05.11.2019

Beschaffung von Systemdienstleistungen

Welche nicht-frequenzgebundenen Systemdienstleistungen laut dem CEP zukünftig marktlich beschafft werden sollen, welche Ausnahmen für die marktliche Beschaffung gelten und zu welchen Ergebnissen die Blindleistungskommission gekommen ist, diskutierten die Teilnehmer des Symposiums am 5.11.2019.

Herausforderungen durch das Clean Energy Package und Ergebnisse der Blindleistungskommission

Auf dem dena-Symposium diskutierten Teilnehmer aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik über die zukünftige Beschaffung von nicht-frequenzgebundenen Systemdienstleistungen und über die Ergebnisse der Blindleistungskommission.

Anlass bietet das Clean Energy Package (CEP), das am 26.03.19 vom EU-Parlament verabschiedet wurde. Dieses verpflichtet die Mitgliedsstaaten, sogenannte nicht-frequenzgebundene Systemdienstleistungen transparent, diskriminierungsfrei und marktgestützt zu beschaffen. Vorausgesetzt diese Form der Beschaffung ist volkswirtschaftlich effizient.

Im ersten Teil der Veranstaltung präsentierte Herr Folz (BMWi), wie die Strombinnenmarkt-Richtlinie aus dem CEP in dem knappen Zeitrahmen bis Ende 2020 umgesetzt werden soll. Frau Dr. Nies (ENTSO-E) ermöglichte einen Einblick in den CEP-Prozess und verdeutlichte noch einmal die Bedeutung von Systemdienstleistungen auch im europäischen Kontext. Herr Quitmann (ENERCON) zeigte zudem auf, dass es international noch wenige Länder gibt, die insbesondere nicht-frequenzgebundene Systemdienstleistungen vergüten. Ein positives Beispiel sei Irland, wo seit einigen Jahren aktiv an der Vergütung von bspw. Blindleistung gearbeitet wird.

Im zweiten Tagesordnungspunkt diskutierten die Teilnehmer intensiv über die sechs im CEP aufgeführten, nicht-frequenzgebundenen Systemdienstleistungen. Wichtige Impulse hierfür gaben Herr Wagner (ef.Ruhr), Herr Heckmann (Fraunhofer IEE) und Herr Bohn (VDE|FNN) mit ihren Vorträgen. Zusammen mit den anwesenden Gästen wurden technische, systemische und volkswirtschaftliche Aspekte erörtert. Ein wichtiges Ergebnis war u.a., dass es häufig schon an einer passenden Definition und Abgrenzung der einzelnen SDL mangelt.

Am Ende der Veranstaltung präsentierte Herrn Prof. Dr. Oliver Brückl, der Leiter der Kommission zur zukünftigen Beschaffung von Blindleistung, die Ergebnisse der sogenannten Blindleistungskommission. Im Anschluss wurde über die Ergebnisse mit weiteren Referenten in einem Panel diskutiert.

Die Konsultation der Blindleistungskommission lief bis einschließlich 15.11.2019. Der Endbericht und einzelne Begleitdokumente können heruntergeladen werden unter:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Energie/beschaffung-und-verguetung-von-blindleistung.html

Eine ausführliche Zusammenfassung des Symposiums sowie die Präsentationen zu den Vorträgen finden Sie unter „Downloads“.

Panel Diskussion zu den Ergebnissen der Blindleistungskommission