Branchenübergreifend abgestimmte Stellungnahme zum Referentenentwurf zur 12. Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Mit der geplanten Umstellung von der Biokraftstoffquote auf die Treibhausgasminderungsquote wird der Biokraftstoffbedarf 2015 nach Gesetzesstand 2013 zunächst zurückgehen, um ab 2017 wieder sprunghaft anzusteigen. Biomethan und synthetisches Methan aus Windstrom werden mit ihrem dringend benötigten Treibhausgas-Minderungspotenzial dann jedoch nicht mehr am Markt verfügbar sein, falls nicht schnell Maßnahmen ergriffen werden: I. Die für 2015 und 2016 vorgesehene Höhe der THG-Minderungsquote muss so angepasst werden, dass Kontinuität bei der Biokraftstoffnachfrage erzielt wird. Aufgrund der hohen THG-Minderungswerte der am Markt verfügbaren Biokraftstoffe könnte bereits heute, ohne eine Steigerung der Biokraftstoffmenge, eine höhere THG-Minderungsquote erreicht werden. Eine erst ab 2017 avisierte, sprunghaft höhere THG-Minderung könnte jedoch nur unter erheblichen Marktverwerfungen erreicht werden. II. Für flüssige und gasförmige Biokraftstoffe muss ein vergleichbarer administrativer Rahmen geschaffen werden. III. Die Nachweisführung der Biokraftstoffe muss die Nachhaltigkeit sicher gewährleisten und gleichzeitig die Wirtschaftlichkeit wahren. IV. Synthetisches Methan muss ebenfalls auf die THG-Minderungsquote angerechnet werden können. Erneuerbares Methan mit hohem THG-Vermeidungspotenzial kann außer aus Biomasse im Power-to-Gas-Verfahren auch synthetisch hergestellt werden.