Meldung, Berlin

dena, geea und Biogasparter begrüßen Entwurf für Gebäudeenergiegesetz

Die von der dena koordinierten Initiativen „Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea)“ und „Biogaspartner“ begrüßen grundsätzlich den vom Bundeswirtschaftsministerium und vom Bundesinnenministerium veröffentlichten Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG).

Auch wenn die Abstimmung des Entwurfs mit dem Bundesumweltministerium noch nicht abgeschlossen ist, geht dieser in die richtige Richtung: Bisher getrennte und teils widersprüchliche Gesetze und Verordnungen im Gebäudebereich werden nun in einem stringenten Gesetz zusammengefasst.

Dass in diesem Rahmen die energetischen Anforderungen an Neubauten zunächst beibehalten werden, ist vor dem Hintergrund der intensiven und dringenden Debatte um bezahlbares Wohnen akzeptabel. Gleichwohl ist es wichtig, dass die Bundesregierung das Ziel im Blick behält, die Energieeffizienz im Gebäudebereich weiter zu verbessern und den Einsatz von erneuerbaren Energien zur Wärmeerzeugung zu erhöhen.

Bereits heute bewirken die Förderprogramme, dass etwa die Hälfte der Neubauten energetisch besser ist als gesetzlich vorgeschrieben. Hebt die Bundesregierung die gesetzlichen Standards mit dem GEG nicht an, sollte sie durch eine Verbesserung der Förderung dafür sorgen, dass noch mehr Neubauten energetisch optimiert entstehen. Spätestens ab 2025 sollte ausschließlich so gebaut werden, dass jedes Haus die Energie- und Klimaziele erfüllt.

Kritikpunkte und Anregungen zu den einzelnen Regelungen im Gesetz finden sich in den beiden Stellungnahmen:

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Stellungnahme der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea)

Stellungnahme der Allianz für Gebäude-Energie-Effizienz (geea)

zum Entwurf des „Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energiesparrechtsfür Gebäude“ (Kurzform: Gebäudeenergiegesetz, GEG)

Stellungnahme der Biogaspartner

Stellungnahme der Biogaspartner

zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 28.05.2019 eines Gesetzes zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude.


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