EU-Taxonomie: ESC ist nachhaltige Tätigkeit
Das Sanierungsinstrument Energiespar-Contracting (ESC) ist konform mit der EU-Taxonomie und kann demnach als nachhaltige Tätigkeit eingeordnet werden. Das bestätigt ein Rechtsgutachten der Rechtsanwälte Günther im Auftrag der Deutschen Energie-Agentur (dena).
Die Einordnung gilt nicht nur für die ESC-Variante "ESC Plus", in dessen Rahmen umfangreichere Effizienzmaßnahmen an der Gebäudehülle durchgeführt werden, sondern auch für das klassische ESC, das sich auf die Gebäudetechnik fokussiert. Bedingung dafür ist, dass die im Rahmen eines ESC neu installierten Geräte mindestens der zweitbesten Energieeffizienzklasse (Energieverbrauchskennzeichnung) zuzuordnen sind und die Energiespar-Contractoren ein Mindestniveau hinsichtlich der gesellschaftlichen Unternehmensverantwortung (Corporate Social Responsibility – CSR) nachweisen können.
Vorteile der Einordnung von ESC als Taxonomie-konforme Tätigkeit
- Der Energiespar-Contractor erhält Zugang zu breiteren Finanzierungsoptionen und kann so möglicherweise die Investitionen günstiger finanzieren. Dadurch könnten die Kosten für ESC reduziert werden.
- Der Energiespar-Contractor kann im Wirtschaftsbericht seines Unternehmens ESC als Taxonomie-konforme Tätigkeit ausweisen. Zunehmend müssen Firmen im Wirtschaftsbericht erklären, in welchem Umfang ihre Tätigkeiten Taxonomie-konform sind. EU Richtlinien, die derzeit in Vorbereitung sind, werden Unternehmen dazu verpflichten, ihre Tätigkeiten in Richtung Nachhaltigkeit zu transformieren.
- Der Aufraggeber spart bei Verweis auf die EU-Taxonomie die eigenständige Ausarbeitung von Nachhaltigkeitskriterien und kann ohne Aufwand eine erhöhte Umweltqualität durch die von ihm beauftragte Leistung nachweisen. Bei der Vergabe des Auftrags wird so außerdem sichergestellt, dass nicht allein die Wirtschaftlichkeit (Preis) zählt, sondern dass ebenfalls Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte berücksichtigt werden.
Eine Vergabestelle, die von den Auftragnehmern verlangt, die Leistungen Taxonomie-konform anzubieten, kann hierzu folgenden Satz in den Ausschreibungsunterlagen ergänzen:
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung seiner Leistungen die technischen Bewertungskriterien einzuhalten, die in der Verordnung mit dem Titel „DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/2139 DER KOMMISSION vom 4. Juni 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Festlegung der technischen Bewertungskriterien, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet, und anhand deren bestimmt wird, ob diese Wirtschaftstätigkeit erhebliche Beeinträchtigungen eines der übrigen Umweltziele vermeidet“ als einzuhalten benannt sind, damit die Leistungserbringung als „ökologisch nachhaltige Aktivität“ eingeordnet werden kann.
EU-Taxonomie
Die EU-Taxonomie ist als Teil des „Europäischen Green Deal“ ein System der Europäischen Union (EU) zur Klassifizierung von nachhaltigen Wirtschaftsaktivitäten. Es geht konkret darum, Finanzprodukte nach ihrer Nachhaltigkeit zu kategorisieren - mit dem Ziel, Kapital für eine emissionsarme, ressourcenschonende Wirtschaft anzureizen und in nachhaltige Tätigkeiten zu lenken. Außerdem soll damit die Umweltbilanz in Unternehmensberichten sichtbarer werden.
Hier können Sie das Rechtsgutachten herunterladen: „Einordnung des Geschäftsmodells Energiespar-Contracting zur energetischen Sanierung von Gebäuden innerhalb der EU-Taxonomie für nachhaltige Aktivitäten“
Weiterführende Links:
EU-Taxonomie: https://ec.europa.eu/sustainable-finance-taxonomy/home
Corporate Social Responsibility: www.csr-in-deutschland.de/DE/CSR-Allgemein/CSR-Politik/CSR-in-der-EU/Corporate-Sustainability-Reporting-Directive/corporate-sustainability-reporting-directive-art.html
Energieverbrauchskennzeichnung: www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/energiesparen/energieverbrauchskennzeichnung