Die Bundesregierung soll aufbauend auf bestehenden Ansät- zen die Erarbeitung einer Circular-Economy-Strategie anstoßen, um ambitionierte Ziele bezüglich Material- und Ressourceneffizienz anzustreben.
Designstandards sollten gestärkt werden und zu effiziente- rem Materialeinsatz führen, indem die Ökodesign-Richtlinie ausgeweitet wird von der reinen Bewertung des Energieverbrauchs im Betrieb hin zu einer Lebenszyklus-Betrachtung (Produktion, Verpackung, End-of-Life etc.). Dadurch sollen Produkte materialeffizienter und langlebiger konzipiert werden. Als Anreiz wären auch eine preisliche Bevorzugung effizienter Produkte oder verpflichtende Standards möglich.24
Konsistente, verbindliche Regelungen sollen zu mehr Effi- zienz und weniger Primärstoffeinsatz führen. Dies kann erreicht werden durch branchenspezifische Recyclingquo- ten (bzw. Quoten für den Sekundärrohstoffeinsatz) und konkrete Zielvorgaben zum Einsatz von Recyclingmaterialien unter Berücksichtigung der Ökobilanzen und Verfügbarkeiten von Sekundärrohstoffen.
Zur Erhöhung der Recyclinganteile, Abfallvermeidung, Verringerung des Primärmaterialeinsatzes und Stärkung des Sekundärrohstoffmarkts branchenspezifischer finanzieller Anreize geschaffen werden: Für geeignete Materialkategorien sollte eine Abgabe auf importierte und in Deutschland produzierte Primärrohstoffe erhoben werden, die sich an objektiven Kriterien wie THG-Emissionen, Energieintensität oder anderen ökologischen Auswirkungen orientiert und bei Inverkehrbringen erhoben wird. Für die Einführung dieser Abgabe sollten für die jeweilige Stoffkategorie die Lenkungswirkung, Bürokratieaufwand, Nebeneffekte, sowie mögliche Wechselwirkungen mit anderen Instrumenten evaluiert werden.
Eine weitere Option wäre eine Abgabe für nicht verwerteten Müll oder Schutt (Deponiesteuer).
Zusätzlich ist die Einführung einer Abgabe auf Primärroh- stoffe (siehe 7.1) zu prüfen, um die Anreize für Materialeinsparungen und die Erhöhung von Recyclinganteilen zu erhöhen.
Die Entwicklung und Anpassung von Designstandards soll erreichen, dass die Nutzung von Produkten über den Gesamt- lebenszyklus effizienter wird. Ansätze sind dabei:
- Verbesserung der Langlebigkeit und Reparierbarkeit (zum Beispiel eine obligatorische Erhöhung der Garan- tiezeit, Vorschriften zur Reparierbarkeit sowie flankie- rende Maßnahmen wie etwa die Mehrwertsteuerbefrei- ung von Reparaturdienstleistungen.)
- Stärkung der Vorschriften für Energieeffizienz technischer Geräte und Erhöhung der Mindeststandards im Betrieb (Energielabel)
- Ermöglichung der Verwendung von Recyclingmateria- lien
- Vorschriften für Recyclingfähigkeit aller nicht-erneuer- baren Materialen.
Abbau von Hindernissen: Standards und Normen sollten darauf überprüft werden, ob sie aktuell den Einsatz von Sekundärrohstoffen oder neuen materialsparsamen Verfah-ren erschweren, insbesondere im Baubereich. Unter anderem sollten qualitätsgesicherte Sekundärrohstoffe am Ende des Aufbereitungsprozesses ihre Abfalleigenschaft verlieren. Der Umgang mit den Sekundärrohstoffen würde dadurch verein- facht und ihre Verwendung im Produktionsprozess erleichtert.
Die Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft könnte zusätzlich auch durch ordnungsrechtliche Vorgaben unterstützt werden:
Zur Erhöhung der Rückführquote für Produkte und Verpackungen, sollten bestehende Pfandsysteme in Deutschland weiterentwickelt und auf weitere Produktkategorien ver- pflichtend ausgeweitet werden, wie zum Beispiel Elektronik- geräte oder Batterien.
Konkrete Vorschriften für die End-of-Life-Phase in der Produktnutzung: Produkte sollten schon so konzipiert werden, dass eine möglichst gute Rückgewinnung der verbauten Roh- stoffe und Recycelbarkeit ermöglicht wird.
Müllverbrennungsanlagen für Abfallströme, die keiner stoff- lichen Verwertung zugeführt werden können und daher ther- misch verwertet werden müssen, sollten im Laufe der 2030er- Jahre mit einer CO2-Abscheidung ausgestattet werden, um einen weitgehend geschlossenen Kohlenstoffkreislauf sicherzustellen. Eine Erfassung der Abfallwirtschaft in den EU ETS würde helfen, dort anfallende Emissionen genauer zu er- fassen und Anreize zu deren Vermeidung bzw. Abscheidung zu setzen.
Um Wertstoffe möglichst vollständig im Kreislauf zu führen und unsachgemäße Entsorgung zu vermeiden, sollten Müll- und Schrottexporte in Nicht-EU-Länder reduziert und weit- gehend verboten werden, es sei denn, es kann sichergestellt werden, dass im Zielland eine hochwertige Wiederverwer- tung durchgeführt wird. Für besonders umweltbelastende oder leicht substituierbare Produktkategorien sollten Ver- bote des Inverkehrbringens analog zum EU-Einwegplastik- verbot geprüft werden.
Energieaudits sollten im Sinne eines Umweltaudits um die Themen THG-Emissionsminderung und Ressourceneinspa- rung erweitert werden. Zusätzlich sollten die Unternehmen durch ein Beratungsprogramm bei der Umstellung auf eine Kreislaufwirtschaft unterstützt und notwendige Investitionen in Maßnahmen zur Einsparung von Ressourcen und Material gefördert werden.