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Europäische Top-Runner-Strategie

Zielgerichtete und dynamische Ausgestaltung des ordnungspolitischen Instrumentariums der EU

Die Bundesregierung unterstützt, wie im Energiekonzept vom 28. September 2010 dargelegt, „… die Festlegung in der EU-2020-Strategie, bis 2020 die Energieeffizienz um 20 % zu steigern“. Nach Ansicht der Bundesregierung sind hierfür insbesondere die „… Weiterentwicklung der europäischen Produktstandards nach der Öko-Design-Richtlinie“ sowie „… eine transparente Kennzeichnung des Energieverbrauchs, z. B. von Pkw und Produkten“ voranzutreiben. Beide Instrumente münden insbesondere in die europäischen Initiativen zur Verbesserung der Energieeffizienz, welche ebenfalls als europäische Top-Runner-Strategie bezeichnet wird. Ziel einer europäischen Top-Runner-Strategie ist es, durch zielgerichtete und dynamische Ausgestaltung des ordnungspolitischen Instrumentariums der EU (Energieverbrauchskennzeichnung, EU-ENERGY STAR-Programm, Ökodesign-Richtlinie) die Entwicklung und Marktdurchdringung von Produkten mit hoher Energieeffizienz zu verstärken und gleichzeitig bestimmte Mindestenergieeffizienzstandards als Markteingangsvoraussetzung zu definieren (gekoppelte, dynamische Push- & Pull-Strategie).

Seit 2007 ist die dena mit der fachlichen Beratung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) zu einer europäischen Top-Runner-Strategie beauftragt. Thematische Schwerpunkte sind dabei die fachliche Beratung des BMWi zur Energieverbrauchskennzeichnung, zum EU-ENERGY STAR-Programm und zur Ökodesign-Richtlinie. In diesem Kontext ist die dena nationaler Ansprechpartner für Fragen zum EU-Label und zum ENERGY STAR und arbeitet aktiv in europäischen Netzwerken mit.

Energieverbrauchskennzeichnung

Das EU-Label zur Energieverbrauchskennzeichnung von Haushaltsgeräten hat seit seiner Einführung in Deutschland 1998 einen wesentlichen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz von Haushaltsgroßgeräten geleistet. Grundlage der Pflicht zur Energieverbrauchskennzeichnung in EU-Ländern ist die EU-Rahmenrichtlinie 2010/30/EU. Die dena ist seit 2002 nationale Informations- und Koordinationsstelle für die Umsetzung der Energieverbrauchskennzeichnung und damit zentrale Ansprechpartnerin für Hersteller, Handel und Verbraucher zu allen Fragen rund um das EU-Label. Darüber hinaus unterstützt die dena das BMWi in fachlichen Fragestellungen bei der Weiterentwicklung der produktspezifischen Rechtsetzung für die adressierten Produktkategorien.

EU-ENERGY STAR-Programm

Im Jahr 2002 wurde das US amerikanische ENERGY STAR-Gütezeichen (Label) als freiwillige Kennzeichnung für energieeffiziente Bürogeräte in der Europäischen Gemeinschaft eingeführt. Das ENERGY STAR-Gütezeichen kennzeichnet stromsparende Computer, Bildschirme, Drucker, Kopierer und andere Bürogeräte. Der ENERGY STAR unterstützt Verbraucher und institutionelle Beschaffer bei der Auswahl energieeffizienter Geräte und motiviert zum Kauf solcher Geräte.

Die dena ist seit 2002 nationale Informations- und Koordinationsstelle für die Umsetzung des EU-ENERGY STAR-Programms. In dieser Funktion ist sie Ansprechpartnerin für Hersteller, Handel und Verbraucher zu allen Fragen rund um den ENERGY STAR.

Ökodesign-Richtlinie

Im Juni 2005 wurde mit der EU-Rahmenrichtlinie 2005/32/EG ein Instrument zur umweltgerechten Gestaltung energiebetriebener Produkte, die sogenannte Ökodesign-Richtlinie, eingeführt, die 2009 durch die erweiterte EU-Rahmenrichtlinie (2009/125/EG) ersetzt wurde. Diese bezieht alle sogenannten „energieverbrauchsrelevanten“ Produkte ein und ist am 20. November 2009 in Kraft getreten. Die dena unterstützt das BMWi kontinuierlich bei der Entscheidungsfindung und Positionierung zu technischen Fragestellungen und Umweltauswirkungen energieverbrauchsrelevanter Produkte sowie bei der nationalen Positionierung zur Ausgestaltung der entsprechenden Durchführungsmaßnahmen.


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