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Hier finden Sie eine Reihe von Gesetzen und Verordnungen rund um die Themen Bauen und Gebäude.
Im EEWärmeG wird ab dem 1. Januar 2009 der Einsatz erneuerbarer Energien im Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden verbindlich vorgeschrieben. Ein Teil des Wärmeenergiebedarfs soll dabei aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Als Wärmeenergiebedarf gilt bei Wohn- und Nichtwohngebäuden der Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Kühlbedarf.
Eine Verpflichtung zum Einsatz erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden oder bei Sanierungen ist durch das EEWärmeG nicht vorgeschrieben!
Zum Einsatz stehen verschiedene marktreife technische Systeme zur Verfügung, die angepasst auf das jeweilige Gebäude zur Anwendung kommen können. Folgende erneuerbare Energien können beispielsweise genutzt werden:
Diese Verordnung setzt eine Höchstgrenze für den zulässigen Energiebedarf von neuen Gebäuden. In der EnEV wird ein durchgängiger Primärenergieansatz verfolgt. Das bedeutet, dass bei der Ermittlung des zulässigen Energiebedarfs von neuen Gebäuden nun auch die Verluste berücksichtigt werden, die bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung von Energie außerhalb der Gebäude entstehen.
Werden bauliche Maßnahmen an bestehenden Gebäuden vorgenommen, sind ebenfalls konkrete Wärmeschutzanforderungen an die Außenbauteile zu erfüllen. Außerdem ist u. a. der Austausch aller vor dem 1. Oktober 1978 installierten Heizkessel bis 2006/2008 vorgeschrieben.
Das sogenannte "Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte" baut auf den "Vertrag über die Energiecharta und das Energiechartaprotokoll über Energieeffizienz und damit verbundene Umweltaspekte" auf.
Mit dem Protokoll werden folgende Ziele verfolgt:
Die Vertragsparteien verpflichten sich, Energieeffizienzpolitiken und angemessene rechtliche Rahmenbedingungen zu erarbeiten, die unter anderem das effiziente Funktionieren von Marktmechanismen einschließlich marktorientierter Preisbildung fördern.
Der Vertrag über die Energie-Charta regelt alle Aspekte der internationalen Kooperation im Energiebereich. Dazu zählen der Investitionsschutz, Handel mit Energieträgern und -erzeugnissen entsprechend den Bestimmungen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), den ungehinderten Energietransit, die Regelung von Konflikten sowie Umweltschutz und Maximierung der Energieeffizienz.
Im April 1998 wurde die Europäische Energiecharta ratifiziert.
www.umweltbundesamt.de/energie/archiv/Energy_Charter_Protocol.pdf