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Die Zuschüsse im Marktanreizprogramm zur Förderung von Solarwärme und Biomasse werden ab 2. August 2007 um 50% erhöht. Außerdem wurden die Antragformalitäten für die Basisförderung wesentlich vereinfacht.
Das Marktanreizprogramm fördert innovative Anlagen, wie beispielsweise große solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung, zur solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme.
Seit Jahresbeginn ist das Auftragsvolumen bei solarthermischen Anlagen und Biomassekesseln stark zurückgegangen. Laut Bundesumweltministerium lag der Rückgang im Solarbereich bei 35% und im Biomassebereich bei über 60%.
Die geänderte Richtlinie zum Marktanreizprogramm tritt am 2. August 2007 in Kraft. Antragsteller können ab sofort von dieser Regelung profitieren und ihre Anträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einreichen.
Das Gesamtvolumen des Marktanreizprogramms für das laufende Jahr beträgt nach wie vor 213 Millionen Euro.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick
Neues Antragsverfahren für die Basisförderung
Die Förderanträge müssen nicht mehr bereits vor dem Bau der Anlage gestellt und genehmigt werden. Der Antrag ist innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlage zu stellen. Für Antragsteller, die ihre Anlage im Zeitraum vom 16. Oktober 2006 bis 31. März 2007 betriebsbereit installiert haben, endet die Antragsfrist erst am 30. September 2007.
Die Antragstellung ist entweder über die vom Bafa bereitgestellte Online-Antragstellung oder durch Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars möglich.
Eine Bearbeitung des Antrags ist nur möglich, wenn neben dem Antrag die folgenden Antragsunterlagen eingereicht werden: