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Fördern und Fordern

Interview mit Matthias Machnig, Staatssekretär im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Der Anteil der Erneuerbaren Energien zur Wärmeversorgung in Gebäuden soll bis 2020 von 6 auf 14 Prozent steigen. Wie soll das erreicht werden?
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz basiert auf zwei Säulen, die mit "fordern und fördern" umschrieben werden können. Zunächst verpflichtet das Gesetz jeden Eigentümer eines neuen Gebäudes seinen Wärmeenergiebedarf anteilig mit Erneuerbaren Energien zu decken. Um diese Nutzungspflicht zu erfüllen, können die unterschiedlichsten Energiequellen wie Bioenergie, Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme zum Einsatz kommen. Um nicht nur zu fordern, sieht das Wärmegesetz zudem Fördermöglichkeiten vor. Belohnt wird jeder, der freiwillig, also ohne Verpflichtung, Erneuerbare Energien nutzt. Fördergelder kann auch beantragen, wer, über die Nutzungspflicht hinausgehend besonders innovative Technologien einsetzt.

Ist eine Förderung von Technologien in diesem Bereich angesichts eines Ölpreises von über 80 $ pro Barrel noch sinnvoll?
Sie haben natürlich Recht, dass die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Nutzung Erneuerbarer Energien oder zur Steigerung der Energieeffizienz direkt vom Ölpreis abhängt. Allerdings scheuen Gebäudeeigentümer oftmals die hohen Investitionskosten für die Nutzung Erneuerbarer Energien. Hier spielen private Aspekte wie z. B. die Finanzierungsmöglichkeiten oder auch das Lebensalter der Betroffenen eine durchaus wichtige Rolle. Um auch diese Eigentümer zur Investition zu motivieren, sind weiterhin wirtschaftliche Anreize notwendig und sinnvoll.

Mit dem Integrierten Energie- und Klimaprogramm hat die Bundesregierung die Weichen im Klimaschutz gestellt. Wie geht es konkret im Jahr 2008 weiter?
Das integrierte Energie- und Klimaprogramm ist ein Meilenstein der Klimaschutzpolitik! In Rekordzeit haben wir wichtige Maßnahmen ausgearbeitet und wichtige Gesetze und Verordnungen im Kabinett beschlossen. Ein zweites, etwas kleineres Umsetzungspaket bereiten wir für Mai vor. Dann werden z.B. die Umstellung der Kfz-Steuer auf CO2-Basis, die Neuregelung der Mauthöhe, das Energieleitungsausbaugesetz, sowie die überarbeitete Energieeinsparverordnung und eine Novelle der Heizkostenverordnung vorgelegt. Weitere Maßnahmen sind vor allem zur Effizienzsteigerung nötig.