
dena-Faktenblatt zum EU-Label veröffentlicht.
Seit 1998 gilt das EU-Label für Haushaltsgroßgeräte wie Kühl- und Gefrierschränke oder Waschmaschinen. Das EU-Label soll bei Verbrauchern Transparenz zum Energieverbrauch verschiedener Produkte schaffen und liefert Anreize für Hersteller und Händler, besonders energieeffiziente Geräte anzubieten. Dank einer leicht verständlichen Kennzeichnung ist der Marktanteil energieeffizienter Geräte in Deutschland deutlich gestiegen (bei Kühlschränken hat sich die Energieeffizienz um mehr als 70 Prozent verbessert). Weitere Produktgruppen wie Beleuchtung oder Klimageräte kamen seitdem hinzu.
2010 wurde die EU-Energieverbrauchskennzeichnung (EU-Rahmenrichtlinien 2010/30/EU) grundsätzlich überarbeitet. Seitdem wurde das Label für neue Produktgruppen wie beispielsweise TV-Geräte verpflichtend eingeführt. Zukünftig können auch sogenannte energieverbrauchsrelevante Produkte mit dem EU-Label gekennzeichnet werden wie z.B. Fenster. Ein neues Faktenblatt der dena liefert eine kompakte Übersicht über die Ausgestaltung der sogenannten EU-Energieverbrauchskennzeichnung und deren Verankerung in der deutschen Gesetzgebung.
Zum Faktenblatt (PDF, 450 K)



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